1. Wohnungen zur Untervermietung anbieten
Sind Sie Wohnungseigentümer*in und wollen freie Wohnungen an Geflüchtete vermieten, wissen aber nicht, wie sie mit dem derzeit rechtlich noch unklarem Status der Geflüchteten umgehen sollen? Kein Problem! Wir können als freier Träger der Wohlfahrtspflege von Ihnen den Wohnraum anmieten und diesen an die Geflüchteten untervermieten. In Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e.V. kümmern wir uns um die behördlichen Anträge. Sie brauchen auch kein erhöhtes Mietausfallrisiko zu fürchten, denn wir stehen für die Mietzahlungen ein. Nehmen Sie ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir können Ihnen gerne persönlich von den sehr guten Erfahrungen, die wir mit den Untervermietungen bereits gemacht haben, berichten.